Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gültig für die Unternehmen Friedrich Bickenbach GmbH & Co. KG sowie Rich. Schmidt Söhne GmbH & Co. KG

1. Aufträge werden von uns grundsätzlich nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, wenn nichts anderes vereinbart ist. Maße und Gewichtsangaben, technische Daten und Abbildungen sind unverbindlich und können jederzeit ohne Voranzeige geändert werden. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, Mehr- oder Mindermengen in branchenüblich angemessener Zahl zu liefern.

3. Im Angebot enthaltene Lieferfristen sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst durch unsere Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie u.a. auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Anlieferung durch Vorlieferanten beruht. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Eine uns bekanntgewordene Verschlechterung der Vermögens- oder Liquiditätslage des Bestellers berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder in Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne daß es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Wird die gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen zu einer Lieferung verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, alle noch nicht bezahlte Ware zurückzuverlangen und zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

5. Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

6. Mängel werden von uns nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehend schriftlich geltend gemacht werden. Von uns anerkannte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandelung oder Minderung reguliert. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Remscheid.

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist Gerichtsstand Remscheid.
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Fragen? Wir helfen.

Friedrich Bickenbach GmbH & Co. KG
Richardstr. 10 · D-42857 Remscheid
Tel.: +49 2191 / 80 42 4
Fax: +49 2191 / 83 10 8
E-Mail: info@bs-germany.de

Rich. Schmidt Söhne GmbH & Co. KG
Richardstr. 10 · D-42857 Remscheid
Tel.: +49 2191 / 81 26 3
Fax: +49 2191 / 83 10 8
E-Mail: info@bs-germany.de